Juli Motion Providers - Hamburg - Germany

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Allgemeine Geschäftsbedingungen





ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
I.)Die Leistungen und Angebote der Juli Motion Providers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftrag schriftlich, z.B. per Fax, erteilt und von der Firma Juli schriftlich bestätigt wird.
II.)Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Juli Motion Providers sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Preise
I.)Es gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle allgemeine Preisliste der Juli Motion Providers, falls nicht anders vereinbart.
II.)Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten die im Rahmen des Auftrages anfallen. Hierzu zählen insbesondere KFZ Betriebskosten, Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.
III.)Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Juli Motion Providers an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zehn Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der Juli Motion Providers genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
IV.)Die Preise verstehen sich -falls nicht anders vereinbart- exklusive einer An- und Abfahrtpauschale, die sich grundsätzlich nach Aufwand berechnet. Dabei wird mindestens eine halbe Zeitstunde jeweils für An- bzw. Abfahrt zusätzlich berechnet, die an den vereinbarten Zeittarif angehängt wird.

§ 3 Vertragsstornierung
Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche und fernmündliche Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie von der Juli Motion Providers schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Kenntnisnahme des Stornierungswunsches. 

I.)Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall berechnet die Juli Motion Providers pauschalierte Stornierungsgebühren in Höhe von:
·   bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 10% des vereinbarten Preises
·   bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 20% des vereinbarten Preises
·   bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
·   am Tage des Auftragsbeginns 80% des vereinbarten Preises
·   bei Nichtantritt der Fahrt ohne Stornierung den gesamten Fahrtgrundpreis

    Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei der Juli  
    Motion Providers. Stornierungen werden grundsätzlich in der Zeit von Montag bis 
    Freitag zwischen 09:00Uhr und 18:00 Uhr entgegengenommen. Bei späterem Eingang gilt
    der folgende Werktag als Stornierungsdatum.

II.)  Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der Juli Motion Providers  
    ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 4 Leistungszeit / Teilleistungen / Leistungsänderungen
I.)Die Leistungszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Auftrages und wird     eigenverantwortlich durch Juli Motion Providers abgestimmt.

II.)Juli Motion Providers ist zu Teilleistungen berechtigt.

III.)Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte
bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist die Juli Motion Providers berechtigt eine Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Stunden erfolgen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
I.)Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung genannten Bankkonten oder per Nachnahme per Verrechnungsscheck zahlbar.

II.)Juli Motion Providers kann vor Beginn der Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzvolumens verlangen.

III.)Juli Motion Providers ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Juli Motion Providers berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
IV.) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Juli Motion Providers über den geforderten Betrag verfügen kann.
V.)Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Juli Motion Providers berechtigt, von dem  betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 v.H. über dem Basiszinssatz des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
 VI.)Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Juli Motion Providers andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die Juli Motion Providers berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die Juli Motion Providers ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
VII.)Im Falle des Verzuges ist die Juli Motion Providers darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht aufgeführten Verträgen zurückzutreten.

VIII.)Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 6 Haftungsbeschränkung / Verjährung
I.)   Das Fahrzeug ist gemäß AKB wie folgt versichert:
   KFZ-Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden unbegrenzt; Personenschäden je Pers. EUR 15 Mio.
II.) Darüber hinaus besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
III.) Soweit Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit nicht durch die vorgenannten Versicherungen abgedeckt werden, haftet die Juli Motion Providers nur in dem nach § 309 Nr.7 Bst. a BGB nicht ausschließbaren Umfang. Im übrigen haftet die Juli für sonstige Schäden, soweit solche nicht im vorgenannten Sinne abgedeckt sind, nur in dem nach § 309 Nr.7 Bst. b BGB nicht ausschließbaren Umfang. 
IV.) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Juli Motion Providers als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
V.) Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Dienstleistung müssen schriftlich, innerhalb eines Kalendermonats nach Beendigung des Auftrages, bei der Juli Motion Providers vorliegen.

VI.) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Juli Motion Providers die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten der Juli Motion Providers oder deren Unterlieferanten auftreten, hat die Juli Motion Providers auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Juli Motion Providers Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

VII.)Sofern Juli Motion Providers die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistungen.


§ 7 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
I.) Juli Motion Providers erhält von dem Auftraggeber alle für die Durchführung des Dienstleistungsvorhabens erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit die Erfordernis dem Vertragspartner bekannt ist. Die Unterlagen, Informationen und Daten müssen der Juli Motion Providers innerhalb einer zumutbaren Zeit in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. Die Juli Motion Providers ist nicht verpflichtet, die zu übergebenden Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu überprüfen.

§ 8 Geheimhaltung
I.) Juli Motion Providers wird als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich machen, solange und soweit nicht diese Informationen auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber auf die vertrauliche Behandlung schriftlich verzichtet hat. Für den Auftraggeber gilt gegenüber der Juli Motion Providers eine entsprechende Verpflichtung.
II.) Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber der Juli Motion Providers GbR übergibt, haftet nur der Auftraggeber. Juli Motion Providers ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu überprüfen. Sollte die Juli Motion Providers aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen, Informationen und Daten von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatzansprüche in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die Juli Motion Providers von allen Ansprüchen frei.

§10 Gewährleistung
I.) Sollte eine Dienstleistungnicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die Juli Motion Providers ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die Juli Motion Providers kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand fordert.

§11Beförderung 
I.) Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Fahrgäste alles unterlassen, was eine ordnungsgemäße Beförderung gemäß den gesetzlichen Vorschriften erschwert oder vereitelt. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten.

II.) Handeln Fahrgäste den Weisungen der Juli Motion Providers oder des Fahrers zuwider, ist der Fahrer berechtigt, diese Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. Die Beweislast für Umstände, die im Verantwortungsbereich der Fahrgäste liegen, trägt der Kunde. Der Anspruch auf die Gegenleistung bleibt davon unberührt. 

§12Allgemeine Bestimmungen
I.) Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Juli Motion Providers und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.

III.) Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die Ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht.

 

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